Taxi Tarif 2025

Taxitarif Graz & Graz-Umgebung

 

Der Grundtarif für Tag- und Nachtfahrten beträgt 4,90 Euro.

Der Kilometertarif beträgt für Tagfahren (6.00 bis 20.00 Uhr, ausgenommen Sonn- und Feiertage) 2,30 Euro bis 12 Kilometer und 2,80 Euro über 12 Kilometer. Für Nachtfahrten (von 20.00 bis 6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen) beträgt der Streckentarif 2,50 Euro bis 12 Kilometer und 2,80 Euro über 12 Kilometer.

 

Das Warteentgelt beträgt für jede volle Stunde 34,00 Euro. Für Fahrten mit mehr als 4 Personen, für Fahrten mit Schneeketten und bei der Beförderung von Sportgeräten mit einer Vorrichtung werden Zuschläge verrechnet, wobei ein Zuschlag 2,70 Euro entspricht.

Für Fahrten, die nicht in der Standortgemeinde des Unternehmens beginnen und nicht durch oder in die Standortgemeinde führen, wird ebenfalls ein Zuschlag pro 2 begonnenen Kilometern für die Anfahrt zum Bestellort ab der Gemeindegrenze des Standortes verrechnet. Ausgenommen davon sind Fahrten, die in Gemeinden beginnen, für die eine wechselseitige Auffahrtsmöglichkeit verordnet wurde.

Mindestentgelt für Graz & Graz-Umgebung

Für Fahrten, die im Weg eines Kommunikationsdienstes bestellt werden und für die eine Vereinbarung über den Fahrpreis sowie den Abfahrts- und Zielort getroffen wird, ist zumindest das Mindestentgelt zu verrechnen. Das Mindestentgelt besteht aus einem einmaligen Grundentgelt in Höhe von 4,90 Euro und einem Streckenentgelt in Höhe von 2,10 Euro pro angefangenen Kilometer der Fahrtstrecke, wenn die Fahrt im Tarifgebiet für Graz & Graz-Umgebung beginnt und endet.

Wenn der Beginn und/oder das Ende der Fahrt außerhalb des Tarifgebietes für Graz & Graz-Umgebung liegt, besteht das Mindestentgelt aus einem einmaligen Grundentgelt in Höhe von 5,00 Euro und einem Streckenentgelt von 2,50 Euro pro angefangenen Kilometer der Fahrtstrecke.

Vor Fahrtantritt hat die/der Gewerbetreibende oder die Lenkerin/der Lenker dem Fahrgast eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Fahrtstrecke (Abfahrts- und Zielort) und über den vereinbarten Fahrpreis auszustellen. Das Mindestentgelt darf nicht unterschritten werden. Wurde ein Fahrpreis vereinbart, muss kein Fahrpreisanzeiger verwendet werden.

Eckpunkte Taxitarif Steiermark

Der Grundtarif für Tag- und Nachtfahrten beträgt 5,00 Euro.

Der Kilometertarif beträgt für Tagfahren (6.00 bis 20.00 Uhr, ausgenommen Sonn- und Feiertage) 2,90 Euro bis 5 Kilometer und 2,80 Euro über 5 Kilometer. Für Nachtfahrten (von 20.00 bis 6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen) beträgt der Streckentarif 3,30 Euro bis 5 Kilometer und 2,80 Euro über 5 Kilometer.

Das Warteentgelt beträgt für jede volle Stunde 34,00 Euro. Für Fahrten mit mehr als 4 Personen, für Fahrten mit Schneeketten und bei der Beförderung von Sportgeräten mit einer Vorrichtung werden Zuschläge verrechnet, wobei ein Zuschlag 2,70 Euro entspricht.

Für Fahrten, die nicht in der Standortgemeinde des Unternehmens beginnen und nicht durch oder in die Standortgemeinde führen, wird ebenfalls ein Zuschlag pro 2 begonnenen Kilometern für die Anfahrt zum Bestellort ab der Gemeindegrenze des Standortes verrechnet. Ausgenommen davon sind Fahrten, die in Gemeinden beginnen, für die eine wechselseitige Auffahrtsmöglichkeit verordnet wurde.

Mindestentgelt in der Steiermark (ausgenommen Graz & Graz-Umgebung)

Für Fahrten, die im Weg eines Kommunikationsdienstes bestellt werden und für die eine Vereinbarung über den Fahrpreis sowie den Abfahrts- und Zielort getroffen wird, ist zumindest das Mindestentgelt zu verrechnen. Das Mindestentgelt besteht aus einem einmaligen Grundentgelt in Höhe von 5,00 Euro und einem Streckenentgelt in Höhe von 2,50 Euro pro angefangenen Kilometer der Fahrtstrecke.

Liegt der Beginn und das Ende der Fahrt in Graz oder im politischen Bezirk Graz-Umgebung, besteht das Mindestentgelt aus einem einmaligen Grundentgelt in Höhe von 4,90 Euro und einem Streckenentgelt von 2,10 Euro pro angefangenen Kilometer der Fahrtstrecke.

Vor Fahrtantritt hat die/der Gewerbetreibende oder die Lenkerin/der Lenker dem Fahrgast eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Fahrtstrecke (Abfahrts- und Zielort) und über den vereinbarten Fahrpreis auszustellen. Das Mindestentgelt darf nicht unterschritten werden. Wurde ein Fahrpreis vereinbart, muss kein Fahrpreisanzeiger verwendet werden.


Die Tariftabellen für Graz & Graz-Umgebung und die übrige Steiermark, die Weblinks zu den Verordnungen über die Festsetzung der Taxitarife (RIS) und die Ausnahmen vom Taxitarif gemäß Gelegenheitsverkehrsgesetz finden Sie im Downloadbereich.




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